1. Sachkunde-Lehrgang „Immobilisation, Büchsenschuss und Tierschutzschlacht-Verordnung" vom 03. bis 06. April 2023
Leider konnten wir, bedingt durch die „Corona Gesetzmäßigkeiten“ und Platzmangel, einen Teil der letzten angefragten Teilnehmer nicht mehr berücksichtigen.
Deshalb sind wir jetzt wieder in der Planungsphase und werden, bedingt durch die viele Interessenten einen weiteren Lehrgang mit der Lehr- u. Versuchsanstalt Neumühle durchführen!
Der Sachkundelehrgang wir in 3 Abschnitten in der Thematik:
- Fernapplikation, ( Montag, den 03.04.2023 und Dienstag, den 04.04.2023 Vormittags) und in die
- Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlVO) (Dienstag den 04.04.2023, ab 14:00 Uhr Nachmittags) und
- Büchsenschuss / Patronenmunition (Mittwoch, den 06.04.2023 bis Donnerstag den 07.04.2023) durchzuführen!
Der Termin kann sofort von bereits Interessierten Teilnehmer per Mail (siehe unten) gebucht werden
Wie Ihnen bekannt ist, benötigen Sie für den Erwerb sowie für den Umgang mit einem Blasrohr keine behördliche Genehmigung.
Anders verhält es sich bei allen Fernapplikationswaffen oder der Büchse, für deren Erwerb und Umgang Sie behördliche Genehmigungen benötigen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um im Gehege schießen zu dürfen?
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Waffenbesitzkarte
- Nachweis der Sachkunde
- Schießerlaubnis
Bevor Sie sich mit dem Gedanken tragen, mit einer Schusswaffe in Ihrem Gehege arbeiten zu wollen, ist es sinnvoll, nach der möglichen Schießerlaubnis zu fragen, und zwar bei der für Ihr Gehege zuständigen Kreisverwaltung. Erst wenn die Beurteilung durch die Behörde für Ihr Vorhaben positiv verlaufen ist, können Sie sich mit den unter stehenden Punkten beschäftigen.
Polizeiliches Führungszeugnis und Waffenbesitzkarte ist bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung zu beantragen, der Verwaltung Ihres Wohnsitzes also. Für den Nachweis der Sachkunde ist eine Prüfung abzulegen. Durch maßgebliche Initiative des Verbandes „ DAMWILD farming mitte-west e.V.“ ist es gelungen, Lehrgänge für den Nachweis der Sachkunde durchführen zu können.
Das Ministerium des Innern und für Sport in Mainz, die Veterinärbehörde des Donnersbergkreises, die Leitung der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung Neumühle und der Verband DAMWILD farming mitte-west e.V. haben gemeinsam Lehrgangsbedingungen ausgearbeitet, die diesen Sachkundenachweis ermöglichen.
Wo findet der Lehrgang statt?
Auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung (LVAV) Hofgut Neumühle bei 67728 Münchweiler, Kreis Donnersberg (Rheinhessen-Pfalz). Sie erreichen die LVAV über die A 63 Abfahrt Winnweiler und dann weiter B 48 Richtung Enkenbach-Alsenborn.
Ab 01.01.2013 hat sich die Tierschutzschlachtverordnung geändert. Die Veterinärämter verlangen jetzt einen Sachkundenachweis nach § 4 Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV) im Gehege, auch für Kollegen mit Jagdschein (!).
Nach § 4 TierSchlV müssen Personen, die Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten über die hierfür notwendige Sachkunde im Gehege verfügen. Als zuständige Stelle werden wir im Rahmen des Sachkundelehrganges die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und auch die theoretische Prüfung nach § 4 Abs. 3 TierSchlV i.V. mit Artikel 21 Abs. 3 VO (EG) 1099/2009 abnehmen. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie gegenüber dem Veterinäramt / Kreisverwaltung die Kenntnisse nachweisen können.
Prüfungsbedingungen für Fernapplikationswaffen
Aus den Fachbereichen Waffenrecht, Waffen und Munitionstechnik, praktische Unterweisung an Fernapplikationswaffen und Munition, Veterinärwesen = Arzneimittelrecht, Tierschutz, Lebensmittelrecht, Narkotika = Umgang und Dosierung, postnarkotische Versorgung = Transport, Versicherungsfragen.
Die Prüfungsunterlagen, Fragen und Antworten aus dem Fachgebiet Waffenrecht und Veterinärwesen sowie weiteres Schulungsmaterial, erhalten Sie umgehend dann, wenn Sie Ihre Lehrgangskosten bezahlt haben.
Zur Vertiefung der Kenntnisse wird weiterhin empfohlen:
HATLAPA / WIESNER, „Die Praxis der Wildtierimmobilisation“ Verlag Paul Parey, Hamburg u. Berlin, 96 Seiten. Das Buch ist leider im freien Handel nicht mehr erhältlich; eine gebundene Kopie können Sie jedoch über den Verband DAMWILD farming mitte-west e.V. zum Preis von 14,90 € + 4,90 € Porto beziehen! Tel. Nr. 0172-9325263, oder info@damwildfarming.de,
Es erfolgt eine schriftliche Prüfung für Waffenrecht und Veterinärwesen von je einer Stunde Dauer. Von 15 gestellten Fragen müssen mindestens 10 Fragen richtig beantwortet sein.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung zum Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit Fernapplikationswaffen.
Vorbereitung für den Teilnehmer am Lehrgang für Büchse und Patronenmunition
Sie sollten sich ein Fachbuch anschaffen mit dem Titel „Das Waffensachkundebuch“ von Karl-Heinz MARTINI, zu beziehen über: Firma DWJ Verlags-GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 46, 74572 Blaufelden, Tel.: 07953 – 97870 / Fax: 07953 – 9787-882 / E-Mail: info@dwj-verlag.de
Da die Zeiten für die Unterweisung anlässlich des Kurses knapp bemessen sind, ist der Besitz und die vertiefte Kenntnis des o.g. Buches unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Prüfungsbedingungen für Büchse und Patronenmunition
Die Prüfungsunterlagen, Fragen und Antworten aus dem Fachgebiet Waffentechnik, Munitionslehre und Handhabung sowie weitere , erhalten Sie umgehend dann, wenn Sie Ihre Lehrgangskosten bezahlt haben.
Es erfolgt eine schriftliche Prüfung von einer Stunde Dauer. Von 15 gestellten Fragen müssen mindestens 10 Fragen richtig beantwortet sein. Im Anschluss findet das praktische Schießen auf einem Schießstand statt.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung zum Nachweis der Sachkunde für den Umgang mit Büchse und Patronenmunition.
Wichtiger Hinweis:
Von herausragender Bedeutung erscheint uns jedoch die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag das Bundeswaffengesetz Anfang Juni 2002 in erheblichem Umfange im Vergleich zum bisherigen Gesetz verschärft geändert hat. Die privaten Waffenbesitzer bzw. diejenigen, die Waffen erwerben wollen, werden noch schärferen Prüfkriterien an ihre „Zuverlässigkeit und an den Bedürfnisnachweis“ unterworfen, als solche Kriterien bislang schon Anwendung fanden. Auch die Vorschriften über die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition wurden ebenso drastisch verschärft wie die Bußgeld- und Strafvorschriften.
Sie sollten jedoch nicht versuchen, den Gesetzestext „auswendig“ zu lernen, sondern sich insbesondere die Regelungen zu
- Zuverlässigkeit,
- Bedürfnis,
- Sachkunde,
- Volljährigkeit bzw. erforderliches Alter zum Waffenerwerb, sowie zur
- Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition,
- „Erwerb“, „Waffenbesitzkarte“,
- „Besitz“, „Waffenbesitzkarte“,
- „Führen“, „Waffenschein“, „Schießerlaubnis“,
- An- bzw. Abmeldefristen,
- Anzeige des Verlustes waffenrechtlich bedeutsamer Gegenstände und Erlaubnisurkunden und
- Bußgeldtatbestände
„zu Gemüte führen“!
Lernen Sie keine Paragraphen auswendig, sondern ergründen Sie, was Sie „dürfen“ bzw. in keinem Fall „dürfen“!
Denken Sie bitte daran, dass wir auch auf einen Schießstand gehen, um dort mit der „scharfen Waffe und Pistole“ zu schießen und bringen Sie einen eigenen Gehörschutz mit! In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass s.g. „Ohrenstöpsel“ nicht geeignet sind, die hohen und extrem lauten Schallimpulse, die beim Schießen insbesondere mit der Großkaliberbüchse auftreten, wirksam zu dämpfen!
WICHTIG: Der Kreis der Teilnehmer muss nachweislich haupt- oder nebenberuflich mit der landwirtschaftlichen Wildhaltung zu tun haben, also mit nicht domestizierten Tieren.
Teilbereiche des Lehrgangs, sind auch z. B. für Wildhalter, Tierärzte, Jäger oder Landwirte (Mutterkuhhalter) einzeln buchbar.
In den letzten zwei Jahren nahmen auch mehrere Bison-, Rinder- und Mutterkuhhalter an der nötigen Sachkunde „Betäuben und töten mit der Büchse teil.
Die ersten Interessenten haben sich bereits wieder für den April 2023 angemeldet. Wir stellen fest, dass es hier auch vermehrt Interessen der Weidetierhalter gibt!
BITTE MELDEN SIE SICH BEI INTERESSE!
Bei Interesse für den Termin 03. bis 07. April 2023 setzen Sie sich bitte mit dem 1. Vorsitzenden Herrn Matthias Eul in Verbindung, der Ihnen dann das Anmeldeformular mit der Kostennote und den Lehrgangsplan zusenden kann. Tel. Nr. 0172-9325263 oder info@damwildfarming.de